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Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig. Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen. Was bedeutet das für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen?
Verbindliche Anmeldung bis 30.10.2025!
Anmeldung über die vhs Bayreuth (www.vhs-bayreuth.de) möglich.
Veranstaltungsort/-stätte
WWG - Wirtschaftswissenschaftliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium der Stadt Bayreuth, Ostbau
Am Sportpark 1,
95448 Bayreuth
Veranstalter:in
vhs Bayreuth
Kontakt Frau Melanie Vogt
Richard-Wagner-Straße 21,
95444 Bayreuth
Telefon:
0921 50703842
E-Mail-Adresse:
melanie.vogt@stadt.bayreuth.de
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