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„Meine Angehörigen kümmern sich schon, wenn mir etwas passiert.“ Das ist die Haltung vieler - insbesondere jüngerer - Menschen. Aber Ehepartner oder sonstige Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, die rechtliche Vertretung zu übernehmen. Ein plötzlicher Unfall oder eine unvorhersehbare Erkrankung sind oft der Grund, dass sich Menschen nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern und notwendige Entscheidungen treffen können.
Daher ist es wichtig sich rechtzeitig mit folgenden Fragen zu beschäftigen:
Für welchen Fall kann vorgesorgt werden?
Was kann geschehen, wenn keine Vollmacht erteilt wurde?
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Wille berücksichtigt wird?
Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?
Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie diese Angelegenheiten vorab regeln.
Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein des Caritasverbandes Bayreuth e.V.
Verbindliche Anmeldung bis 04.01.2027!
Anmeldung möglich ab September 2026 unter www.vhs-bayreuth.de.
Veranstaltungsort/-stätte
RW21 Volkshochschule, Seminarraum 1
Richard-Wagner-Straße 21,
95444 Bayreuth
Veranstalter:in
vhs Bayreuth
Kontakt Frau Melanie Vogt
Richard-Wagner-Straße 21,
95444 Bayreuth
Telefon:
0921 50703842
E-Mail-Adresse:
melanie.vogt@stadt.bayreuth.de
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Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein des Caritasverbandes Bayreuth e.V.
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